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Ihre Pflege. Unsere Unterstützung.

Kostenfrei, zuverlässig, individuell.

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Pflegehilfsmittel bei ANYMED


ANYMED unterstützt pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen mit kostenfreien Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch. 

Pflegebedürftige Menschen ab dem 1. Pflegegrad, die zu Hause gepflegt werden, haben laut § 40 SGB XI Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42,- € im Monat. Die Kosten dafür trägt die Pflegeversicherung.

Wir beraten Sie kostenfrei zur individuellen Zusammenstellung einer Pflegebox, die Sie monatlich unentgeltlich zugesandt bekommen. Diese enthält hochwertige Marken-Pflegehilfsmittel, die der Pflegende für die hygienische Versorgung der pflegebedürftigen Person benötigt, wie z.B. Bettschutzeinlagen, Fingerlinge, Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel für Hände und Flächen, Mundschutz sowie Schutzschürzen. Die Zusammenstellung der Box kann jederzeit geändert werden, so dass nur Produkte geliefert werden, die für die individuelle Pflegesituation notwendig und sinnvoll sind.

lächelnde Enkelin umarmt pflegebedürftige Oma

Einfach. Kostenfrei. Pünktlich.

In 4 Schritten zur kostenlosen Pflegebox

​Wir übernehmen für Sie die Antragstellung, Abwicklung und Abrechnung mit der Pflegekasse und senden Ihnen die Pflegebox jeden Monat kostenfrei zu. Für Sie entstehen keinerlei Kosten.

Ihre Vorteile der Pflegebox auf einen Blick

dunkelblaue Einmalhandschuhe und Maske zum Einmalgebrauch liegen übereinander

Voraussetzungen für den Anspruch auf Pflegehilfsmittel

Die finanzielle Unterstützung pflegebedürftiger Personen und ihrer Angehörigen wird durch §40 SGB XI (Sozialgesetzbuches, Elftes Buch) geregelt. Demnach übernehmen Pflegekassen die Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu einem monatlichen Wert von 42,- €. Diese Regelung wurde eingeführt, um die Pflege zu Hause zu erleichtern und die pflegenden Angehörigen oder Pflegepersonen zu entlasten.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme:

 

  1.  Anerkannter Pflegegrad:  Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 1 und setzt voraus, dass die Pflegebedürftigkeit offiziell festgestellt wurde.

  2. Pflege im häuslichen Umfeld:  Die Betreuung der pflegebedürftigen Person muss in der häuslichen Umgebung erfolgen. Dies kann durch Angehörige, Freunde oder auch professionelle Pflegekräfte geschehen.

Die Pflegehilfsmittelpauschale ist speziell für Verbrauchsprodukte wie Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Mundschutz gedacht, die den Pflegealltag erleichtern. Da sich der individuelle Bedarf an den Hilfsmitteln ändern kann, können Sie jederzeit den Inhalt der Pflegebox kostenfrei und problemlos anpassen.

Wir übernehmen darüber hinaus die bürokratische Abwicklung für Sie, sodass Sie sich auf die Pflege konzentrieren und mehr gemeinsame Zeit genießen können.

Weil echte Meinungen mehr sagen als jede Werbung.​​

Kundenmeinungen zur Pflegebox

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Enkelin und pflegebedürftige Oma schauen sich lächelnd mit Tablet in der Hand an
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